Freitag, 26. Februar 2010Regierung zieht Pläne zurück, illegalen Datenaustausch zu verhindern
Nach einer Petition gegen die Regierungskampagne “Digital Britain”, hat die britische Regierung entschieden, illegale File-Sharing Seiten nicht aus dem Internet zu verbannen.

Der Guardian berichtet, dass eine Petition auf der Website Number10.gov.uk (offizielle Internetseite des Büros des Premierministers) Gordon Brown dazu aufruft, „die Pläne des Wirtschaftsministers Lord Mandelson, einzelne Nutzer aufgrund des Datenaustauschs mit Gleichgesinnten aus dem Netz auszuschließen, zu stoppen“.
Die ursprüngliche Petition konnte zwar nur 550 Unterschriften für sich gewinnen – das sind nur 50 Stimmen mehr, um überhaupt in Betracht gezogen zu werden – konnte aber anscheinend vor allem aus Popularitätsgründen von der Regierung nicht ignoriert werden.
Viele Internetnutzer verwiesen auf die widersprüchliche Haltung der Regierung, einerseits den Internetzugang nach dem dritten Verstoß zu kappen und andererseits jedem Bürger den Zugang ins Internet zu ermöglichen.
Letztendlich kam von Regierungsseite die Antwort: „Wir werden die Accounts bei Urheber-Rechtsverletzungen nicht abschalten. Außer in sehr kriminellen Fällen ist es hier einfach zu schwierig, das Vergehen angemessen zu bestrafen.“
“Wir haben die Möglichkeit der Kontosperrung auf unsere Liste von technisch möglichen Optionen hinzugefügt, falls unsere bisherigen Maßnahmen, Verwarnungen und rechtliche Schritte, im Kampf gegen illegales File-Sharing nicht mehr ausreichend sind. Das ist aber nur eine von vielen Optionen, bei der wir uns von Ofcom oder anderen beraten lassen würden, wenn wir eine weitere Meinung bei den technischen Maßnahmen in Betracht ziehen würden.“
“In solchen Fällen bräuchten wir ein schnelles und sicheres Einspruchsverfahren, das allen betroffenen Nutzern zur Verfügung steht.“
Die ursprüngliche Gesetzesvorlage zu den „technischen Maßnahmen“, die dem Oberhaus des britischen Parlaments präsentiert wurde, sah vor, dass Nutzer, die wiederholt gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen, nur noch eingeschränkt auf das Internet zugreifen können. Der Entwurf beinhaltete auch solche Maßnahmen, „die Nutzer illegaler File-Sharing-Seiten daran zu hindern, sich dort geschütztes Material herunterzuladen. Um die Nutzung zu verhindern, sollte es die Möglichkeit geben, diese Konten einzufrieren, beziehungsweise den Zugriff zu den Seiten einzuschränken“
Zwar hat sich die Regierung von dieser Haltung wieder distanziert, will sich aber die Option der “temporären” Sperrung als „letztes Mittel“ in Einzelfällen offen halten. Nach Meinung der Open Rights Group besteht hier allerding kein allzu großer Unterschied.